Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir sind in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Zu unseren Klienten gehören private Anleger und institutionelle Anleger, wie Banken und andere Finanzdienstleistungsunternehmen.

Wir gewährleisten eine hohe Kompetenz im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts. Durch unsere langjährige Erfahrung haben wir fundierte Kenntnisse der Kapitalmärkte und ihrer Gesetzmäßigkeiten erworben.

Herr Rechtsanwalt Norbert Horn ist seit 2009 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Für institutionelle Kapitalanleger bieten wir Dienstleistungen an insbesondere in den Bereichen:

Für private Kapitalanleger bieten wir Dienstleistungen an insbesondere in den Bereichen: