Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie

27.01.2022

Update Betriebsausfallversicherung

In seiner ersten Entscheidung zur Betriebsausfallversicherung / Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit COVID-19 hat der BGH am 26.01.2022 entschieden, dass der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Leistungen aus der Betriebsausfallversicherung hat.

Dem Fall lagen Versicherungsbedingungen der AXA-Versicherung zu Grunde. Der BGH hat in diesem Fall in seinem Urteil ausgeführt, dass die dort vorliegenden Versicherungsbedingungen Ansprüche im Zusammenhang mit COVID-19 nicht erfassen.

Es empfiehlt sich nach wie vor in einem Versicherungsfall, die vertraglich vereinbarten allgemeinen Versicherungsbedingungen zu prüfen, da es auf die jeweiligen Formulierungen ankommt und die Versicherer unterschiedliche Bedingungen verwendet haben.

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