Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Sind Sie schon einmal ohne gültigen Fahrschein in den Zug gestiegen?
Oder Sie haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten?

Dann haben Sie sich bereits strafbar gemacht bzw. eine Ordnungswidrigkeit begangen und könnten unliebsame Post vom Gericht bzw. der zuständigen Behörde erhalten.

Wenn Sie einen entsprechenden Brief erhalten, gilt zunächst eines: Ruhe bewahren!

Bevor Sie sich in dem gegen Sie geführten Verfahren äußern, sollten Sie Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt halten.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Schwerpunkte unserer Tätigkeiten im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:

Ordnungswidrigkeitenrecht:

- Rotlichtverstößen
- Geschwindigkeitsverstöße
- Nichteinhaltung der gesetzlichen Mindestabstände

Verkehrsstrafrecht:

- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (umgs.: Unfallflucht)
- Alkohol- und Drogendelikten,
- Nötigung im Straßenverkehr
- Sachbeschädigung
- fahrlässige Körperverletzung.

Da es im Straf- sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren strenge Fristen zu wahren gilt, zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne weiter.