Datenschutzrecht

In unserer heutigen Welt der Digitalisierung spielt der Datenschutz eine übergeordnete Rolle. Durch die Einführung der allgemein gültigen neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) am 25.05.2018 wurde die große Bedeutung des Datenschutzes nun auch auf europäischer Ebene gesetzlich verankert. 

Sinn und Zweck des Datenschutzes ist es sicherzustellen, dass durch die Verarbeitung von personenbezogener Daten einer natürlichen Person diese in ihrem Persönlichkeitsrecht, insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, beeinträchtigt wird. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf daher einer Erlaubnis, beispielsweise aufgrund eines Vertrages oder eines Gesetzes.

Aktuell: Aufgrund der nunmehr seit dem 25.05.2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) besteht bei vielen Unternehmen Unsicherheit beim Umgang mit personenbezogenen Daten. HORN + Kollegen Rechtsanwälte bietet im Bereich des Datenschutzrechts eine umfassende und individuelle Beratung, welche auch Schulungen im Datenschutz umfasst. Auch unterstützen wir beratend bei den nach der neuen Datenschutzgrundverordnung zu treffenden Maßnahmen, wie beispielsweise die Erstellung eines Verarbeitungsverzeignisses oder einer Datenschutzerklärung für die Homepage. Darüber hinaus umfasst unsere Leistung ebenfalls die Ausarbeitung und Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen.