Handels- und Gesellschaftsrecht

In diesem Kerngebiet unserer Kanzlei beraten überwiegend mittelständische nationale Unternehmen, Gesellschafter und Organe der Gesellschaft in sämtlichen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen von der Gründung, bei strukturellen Maßnahmen bis zur Veräußerung oder im Krisenfall.

Speziell im Handelsrecht beraten wir Sie bei allen handelsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei dem Recht der Handelsgesellschaften und der stillen Gesellschaften, bei Handelsgeschäften und im Handelsvertreterrecht.

Unser Leistungsspektrum im Handelsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

Im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie unter anderem bei der Gründung von Kapitalgesellschaften wie der Aktiengesellschaft, der GmbH, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Kommanditgesellschaft, der GmbH & Co. KG, und betreuen Sie bei allen damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählen wir insbesondere:

Selbstverständlich umfasst unser Tätigkeitsspektrum auch die individuelle Beratung, Vertragsgestaltung, Verhandlungsführung, die außergerichtliche Interessenvertretung sowie die Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten.

Sie benötigen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht kompetente Beratung? Sprechen Sie uns an – unsere Spezialisten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.