Un­verschuldeter Unfall: Gegnerische Versicherung regeln lassen?

25.01.2022

Ein unverschuldeter Unfall mit Blechschaden sorgt plötzlich für viel Papierkram und Rennerei im Alltag. Da scheint es auf den ersten Blick nachvollziehbar und verlockend, die gegnerische Versicherung alles regeln zu lassen. Doch ist das eine gute Idee?

Die klare Empfehlung geht allerdings dahin, dass nach unverschuldeten Unfällen Angebote der gegnerischen Versicherung, die komplette Abwicklung des Schadens zu übernehme, ignoriert werden sollten,.

Die (gegnerischen) Versicherungen verfolgen ihre eigenen Interessen

Auch wenn es zunächst bequem klingt, sich weder um Gutachten, Werkstatt, Mietwagen und so weiter zu kümmern: Die gegnerische Versicherung ist nicht daran interessiert, Geschädigten zu helfen. Ihr oberstes Ziel ist es, die Erstattung so gering wie möglich zu halten. Zuweilen rufen die gegnerischen Versicherungen Geschädigte dazu sogar noch am Unfallort an. Taktik: Schnell Zugriff auf den Fall und die Geschädigten zu bekommen. Das soll verhindern, Zeit zu haben, sich über die eigenen Rechte zu informieren und die genauen Ansprüche in Erfahrung bringen zu können.

Auch Angebot von Werkstätten ignorieren

Auch einige Werk­stätten bieten „Rundum-Sorglos-Pakete“ inklusive Mietwagen an und wollen die Abwicklung übernehmen. Aber auch Werk­stätten verfolgen ihre eigenen Interessen und nicht die des Geschädigten. Häufig besteht eine Kooperation mit den Versicherungen.

Besser daher: frühzeitig einen Anwalt beauftragen

Deshalb empfehlen wir: Selbst bei klarer Schuldfrage und Zahlungs­bereitschaft Rat bei Fach­anwälten holen. Die gegnerische Versicherung ist einem weit überlegen: Die Experten der Versicherungen sind geschult, bei der Ent­schädigung zu sparen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinigkeiten.

Die Regulierung durch einen Fachanwalt kostet Betroffene nichts, sofern die Geschädigten keine Teilschuld treffen. Mit­verursacher müssen sich aber an den Anwalts­kosten beteiligen.

Sprechen Sie uns an. Unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht unterstützt Sie gerne.

 

 

 

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