Warnung vor Schreiben der „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“

11.10.2018

Derzeit verschickt die sogenannte „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ unter der Adresse in 16515 Oranienburg, Lehnitzstraße 11, offenbar bundesweit Schreiben an Gewerbebetriebe mit der Aufforderung, ein Formular mit den Firmendaten zur angeblichen Erfüllung einer „gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes“ sowie zur Erfüllung von angeblichen „Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)“ unverzüglich an die zentrale Postverteilstelle der DAZ per Post oder per Fax zu übersenden. Dabei wird suggeriert, dass es sich bei der DAZ um eine staatliche Behörde oder Institution handelt, und hier eine Pflicht zur Übersendung der Daten bestünde.

Doch weit gefehlt! Erstens handelt es sich bei der DAZ um keine staatliche Behörde, sondern einen privaten Initiator. Zweitens gibt es keine Verpflichtung nach der EU-DSGVO, seine Firmendaten an eine speziell dafür vorgesehene Behörde zu melden. Und drittens geht es den Autoren dieses Schreibens nicht um den Datenschutz, sondern um schlichtes Abkassieren: Wer nämlich das Formular ausgefüllt und unterschrieben zurücksendet, erwirbt damit „verbindlich für drei Jahre“ ein sogenanntes „Leistungspaket Basisdatenschutz“ zu einem „Basisdatenschutz-Beitrag“ jährlich von € 498,00 zzgl. MwSt., mithin insgesamt € 1.494,00 zzgl. MwSt. Und das, ohne das auch nur im Ansatz erkennbar ist, welche Leistungen dieses „Basispaket“ angeblich beinhalten soll. Es handelt sich hierbei um eine sprichwörtliche „Mogelpackung“!

Wir empfehlen bei Erhalt entsprechender Schreiben, hierauf in keinem Fall gegenüber der DAZ zu reagieren. Wer dies versehentlich schon getan oder gar schon Geld an die DAZ bezahlt hat, beraten wir gerne bzgl. Widerruf, Kündigung sowie Rückforderung der bereits bezahlten Beträge.

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