Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuelleren Urteil entschieden, dass wenn ein Verkehrsunfall dadurch verursacht wurde, dass der Linksabbieger den Gegenverkehr nicht durchlässt und somit die ihm obliegende Wartepflicht nicht beachtet hat, dieser Linksabbieger dann regelmäßig in vollem Umfang oder zumindest zum größten Teil haftet. Fehlende Aufklärung über das Eindringen von Wasser bei starkem Regen in den Keller führt zum Rücktrittrecht vom Vertrag OLG Hamm, Urteil vom 18.07.2016, Az. 22 U 161/15 (noch nicht rechtskräftig) Bisher: Gegenstand des Urteils ist die Rückabwicklung eines Pkw-Kaufs im Zusammenhang mit dem sog. „Abgasskandal“.
Aktuelle Rechtsprechung Verkehrsrecht
Haftung des Linksabbiegers bei Verstoß gegen die Wartepflicht (BGH-Urteil vom 07.02.2012, Az. VI ZR 133/11)
Aktuelle Rechtsprechung Immobilien- und Grundstücksrecht
Bundestag kippt „ewiges“ Widerrufsrecht
Mit Ablauf des 21. Juni 2016 ist das Recht zum Widerruf von Darlehensverträgen erloschen.
Verbraucher können bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ihre Darlehensverträge jederzeit widerrufen, egal wie lange der Darlehensvertrag bereits besteht. Dabei können im Ergebnis neben erheblichen Rückzahlungsansprüchen oftmals neue Darlehensverträge mit deutlich günstigeren Konditionen abgeschlossen werden.
Mängelgewährleistungsrecht im Rahmen des „Abgasskandals“
Urteil des LG München vom 14.04.2016, Az. 23 O 23033/15